Auch Krankenkassen müssen nach § 77 SGB IV neuer Fassung ihre Jahresrechnungen von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen.

Der GKV-Spitzenverband weist auf die aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit zwingend notwendige Berücksichtigung der Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherungen hin.

Sprechen Sie uns an – wir verfügen durch unsere aktuellen Prüfungen mehrerer Krankenkassenverbände über umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet der Rechnungslegung von gesetzlichen Krankenversicherungen.

Wir kennen den richtigen Weg zwischen Haushaltsrecht und Handelsrecht.

Unsere Prüfung bei Ihnen im Hause führen wir unter Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal durch, das sich speziell mit den haushaltsrechtlichen Vorschriften auskennt. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer selbst begleitet die Vor-Ort-Prüfung durchgehend persönlich. Dadurch minimieren wir Ihren Zeitaufwand für die Prüfung.

Unsere eigene GKV-Branchenanalyse über alle Krankenkassen ermöglicht Ihnen eine prüfungsbegleitende Potentialanalyse mit Vorteilen weit über die Prüfung hinaus.